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Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen der Firma EuKom GmbH, Inhaber: Siwon Lee, Peter-Sander-Str.15; 55252 Mainz-Kastel

– nachfolgend EuKom GmbH - und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen EuKom GmbH und dem Kunden im Zusammenhang mit Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von EuKom GmbH schriftlich niedergelegt.



II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von EuKom GmbH in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.

3. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch die EuKom GmbH zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von EuKom GmbH durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Waren, durch Angebot der Ware zur Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen Leistung informiert.

4. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich EuKom GmbH vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung technisch zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.

5. Sollte EuKom GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei EuKom GmbH verfügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus von EuKom GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann EuKom GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird EuKom GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch EuKom GmbH oder den Kunden erstatten.



III. Preise/Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise gelten ab Werk inklusive Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer für B2B Kunden nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, und vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge zu bezahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist EuKom GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch EuKom GmbH bleibt vorbehalten.
Bei Verzug des Kunden ist EuKom GmbH berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

6. Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten, Spesen, Versand-und Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, ist EuKom GmbH berechtigt, diese entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von EuKom GmbH zu berechnen. EuKom GmbH übermittelt dem Kunden auf Wunsch die jeweils gültige Preisliste.

7. Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung, Verrechnungsscheck oder gegen Zahlung per Nachnahme, eine Auslieferung gegen Rechnung hingegen unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditprüfung.

8. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann EuKom GmbH sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.

9. EuKom GmbH behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist EuKom GmbH berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.

10. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von EuKom GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.



IV. Lieferung

1. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von EuKom GmbH ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.

2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von EuKom GmbH. EuKom GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

3. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht.

Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei EuKom GmbH ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.



V. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Falls EuKom GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei EuKom GmbH oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Die Nachfristen dürfen regelmäßig nicht kürzer als 10 Werktage sein. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. EuKom GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von EuKom GmbH zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4. EuKom GmbH haftet dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von EuKom GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. EuKom GmbH ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von EuKom GmbH zu

vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von EuKom GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beruht der von EuKom GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der  schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet EuKom GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Für den Zeitraum, in dem EuKom GmbH auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend.

Gleiches gilt, wenn EuKom GmbH an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages aufgrund von unvorhersehbaren Umständen gehindert ist, die weder EuKom GmbH noch ein Erfüllungsgehilfe von EuKom GmbH zu vertreten hat.

Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks oder Aussperrungen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der Beeinflussungsmöglichkeit von EuKom GmbH. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird EuKom GmbH dem Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, stellt EuKom GmbH angefallene Mehrkosten in Rechnung.



VI. Gefahrübergang – Versand/ Verpackung

1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen zu Lasten des Käufers.

2. EuKom GmbH nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

4. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.



VII. Gewährleistung/Mängelhaftung

1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach

§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

3. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abschnitt VI Ziff. 4 und Abschnitt VI Ziff. 5 bleiben hiervon unberührt.

4. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten

Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5. Die Verpflichtung gemäß Abschnitt VI Ziff. 4 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

6. Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder wird EuKom GmbH bei Störungen tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Soft- und Hardware, deren Veränderungen durch den Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann EuKom GmbH den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.



VIII. Schadenersatz

1. EuKom GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit EuKom GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten

Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der

Ware eintreten, haftet EuKom GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

2. EuKom GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

3. Eine weitergehende Haftung von EuKom GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung von EuKom GmbH gemäß § 3 Abs. 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung von EuKom GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.



IX. Eigentumsvorbehalt

1. EuKom GmbH behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer

geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Der Käufer hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet.

Hieraus entstehende Forderungen werden im Voraus an EuKom GmbH abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an EuKom GmbH im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an EuKom GmbH abzuführen.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.

4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder

Miteigentum an einer Sache verwahrt der Käufer für uns.

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

6. Übersteigt der Wert der EuKom GmbH hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird EuKom GmbH insoweit auf Verlangen des Kunden nach Wahl von EuKom GmbH Sicherheiten freigeben.



X. Datenschutz

1. Die Adresse des Kunden wird für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung elektronisch gespeichert. Mit einer Bestellung erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der uns im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Behandlung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.

2. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung ist EuKom GmbH berechtigt, einen Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. der Schufa vorzunehmen.



XI. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht

rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

EuKom GmbH – Inh. Siwon Lee

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